
Privatpraxis
Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis und verfügt nicht über eine Kassenzulassung. Deshalb kann nicht mit gesetzlichen Kassen abgerechnet werden. Selbstverständlich können gesetzlich Versicherte die Leistungen der Praxis als Selbstzahlende in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden dann gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu den üblichen Sätzen (2,3fach bis 3,5fach) in Rechnung gestellt. Gerne geben wir auf Anfrage Auskunft, mit welchen Kosten zu rechnen ist.